Voraussetzungen für die Einreise in die Argentinische Republik
WICHTIG - EINREISE NACH ARGENTINIEN: NEUE ANFORDERUNGEN
Aktualisierte Informationen vom 12.11.2021 aufgrund des Inkrafttretens der Verordnungen DNU 678/2021, DA 591/2021, Anordnung DNM 2074/2021, DA 1064/2021 und der Resolution MINSAL 2948/2021.
Hinweis
Es wird empfohlen, dass Argentinier oder Staatsangehörige anderer Staaten mit Wohnsitz in Argentinien, insbesondere Personen über 60 Jahre oder Personen, die zu den von der Gesundheitsbehörde definierten Risikogruppen gehören, ihre Auslandsreisen verschieben, wenn diese nicht notwendig sind. Die Ausreise und Wiedereinreise aus und nach Argentinien impliziert die Zustimmung zu den sanitären und Einreisebedingungen des Bestimmungslandes und der ARGENTINISCHEN REPUBLIK bei der Rückkehr, unter der Annahme der daraus resultierenden sanitären, rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen; wie z. B. das Nichtantreten einer Reise wenn COVID-19-kompatible Symptome auftreten, die Notwendigkeit, eine Reisekrankenversicherung, die eine COVID-Behandlung ausdrücklich abdeckt und/oder die Einhaltung der Isolation und die Pflicht Orte zu melden, an denen man sich in den letzten VIERZEHN (14) Tagen vor der Wiedereinreise ins Land aufgehalten hat, um nur einige zu nennen. Ebenso müssen die von der nationalen Gesundheitsbehörde auferlegten Bedingungen eingehalten werden, und sich der Kontrolle der Provinzbehörden, der AUTONOME STADT BUENOS AIRES und den Gemeindebehörden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und ihrer Verantwortung zu unterwerfen.
I. - Wer darf nach Argentinien einreisen und was sind die Voraussetzungen dafür?
Gruppe 1: Argentinier und Staatsangehörige anderer Staaten mit Wohnsitz in Argentinien (letztere mit einem gültigen Ausweis für Ausländer).
Gruppe 2: Nicht ansässige Staatsangehörige anderer Staaten, die für die Einreise nach Argentinien zu touristischen oder nicht entgeltlichen Zwecken kein Visum benötigen (z.B. deutsche Staatsbürger).
Gruppe 3: Nicht ansässige Staatsangehörige anderer Staaten, die nicht vollständig geimpft gegen COVID 19 (Bescheinigung) sind und nicht zu touristischen Zwecken einreisen möchten (Familienbesuch, Arbeit, Geschäft, Studium/Ausbildung, Sportler). Sie müssen eine Konsularbescheinigung beantragen, indem sie entsprechende Unterlagen vorlegen. Die Kosten hierfür betragen 80 EUR.
Gruppe 4: Beförderer oder Besatzungsmitglieder jeglicher Nationalität.
Gruppe 5: Staatsangehörige anderer Staaten, die auf der Durchreise in andere Staaten einen Transitaufenthalt auf dem internationalen Flughafen von weniger als 24 Stunden haben.
Gruppe 6: Staatsangehörige anderer Staaten mit ausdrücklicher Genehmigung der Nationalen Migrationsbehörde der Argentinischen Republik und/oder mit entsprechendem Visum, um eine Arbeit oder gewerbliche Tätigkeit auszuüben, einer offiziellen diplomatischen Mission nachzukommen oder um an Sportveranstaltungen teilzunehmen oder zur Familienzusammenführung mit Argentiniern oder in Argentinien ansässigen Personen (dauerhafte Niederlassung - Dauervisum-).
Wichtig: Wer nicht zu einer der Gruppen gehört, kann nicht in die Argentinische Republik einreisen.
II.- Allgemeines
- Es liegt in der Verantwortung jedes Bürgers, seine argentinischen Papiere auf dem neuesten Stand zu halten.
- Es liegt in der Verantwortung jedes Fluggastes, der Fluggesellschaft und den Einwanderungsbehörden in Argentinien alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Fehlt ein angefordertes Dokument, wird die Fluggesellschaft den Fluggast am Einsteigen hindern. Sollte eine dieser Unterlagen fehlen, wird die Fluggesellschaft die Mitnahme auf dem gebuchten Flug verweigern.
- Die Impfung gegen COVID-19 entbindet keinesfalls von der Erfüllung der detaillierten Anforderungen, insbesondere entbindet sie NICHT von dem entsprechenden PCR-Test vor der Einreise nach Argentinien.
- Die Konsulate der Jurisdiktion können keine technischen Probleme im Zusammenhang mit der elektronischen eidesstattlichen Erklärung oder der APP CUIDAR lösen.
III.- Anforderungen - einzureichende Unterlagen
Gruppe 1: Argentinier und Staatsangehörige anderer Staaten mit Wohnsitz in Argentinien:
- Elektronische eidesstattliche Erklärung;
- PCR innerhalb von 72 Stunden vor einer internationalen Reise mit negativem COVID 19-Testergebnis;
- Installieren Sie die CUIDAR-App innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise in das Land;
- Die Fluggesellschaften verlangen von argentinischen Staatsbürgern einen gültigen Reisepass und einen gültigen argentinischen Personalausweis;
- Ansässige Staatsangehörige anderer Staaten müssen beim Reiseantritt einen gültigen DNI für Ausländer vorlegen;
- Erfüllung der zusätzlichen, von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen
- Alle Reisenden müssen die Quarantäne von SIEBEN (7) Tagen ab ihrer Ankunft im Land einhalten und am siebten Tag einen PCR-Test durchführen, um von der Quarantäne befreit zu werden.
- Vorlage einer Bescheinigung über die vollständige Impfung 14 (VIERZEHN) Tage nach Verabreichung der letzten Dosis, die das Impfprogramm vervollständigt hat (OPTIONAL: nur zum Zweck der Befreiung von der Quarantäne).
- Einreise von Minderjährigen unter 18 Jahren: Minderjährigen ohne vollständigen Impfschutz, dürfen ebenfalls einreisen und sind von der Quarantäne befreit. Es wird empfohlen, dass Minderjährige in dieser Situation in den ersten SIEBEN (7) Tagen nach ihrer Ankunft im Land nicht an Gruppenaktivitäten teilnehmen oder Gruppen- oder Massenveranstaltungen besuchen.
- Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.argentina.gob.ar/interior/migraciones/ddjj-migraciones
- Befreiung der Quarantäne für Argentinier und Staatsangehörige anderer Staaten mit Wohnsitz in Argentinien (GRUPPE 1), sofern 1) sie vollständig geimpft sind. 2) Zusätzlich zu dem PCR-Test, der am Herkunftsort innerhalb von 72 (zweiundsiebzig) Stunden vor Reiseantritt durchgeführt wird, muss zwischen dem fünften und siebten Tag, gerechnet ab der Ankunft im Land, 1 (EIN) PCR-Test durchgeführt werden, dessen Ergebnis negativ sein muss.) 3) Extreme Präventionsmaßnahmen während 10 (zehn) Tage ergreifen, wobei es verboten ist, an Massenveranstaltungen teilzunehmen oder den kollektiven Landtransport zu benutzen, außer in den ausdrücklich genehmigten Situationen. e) einen Impfnachweis in der Anwendung "My Argentina" zu haben, wenn die Impfung in der Argentinischen Republik durchgeführt wurde. Wer im Ausland geimpft wurde, muss den für dieses Land gültigen Nachweis vorweisen. f) Den Impfnachweis auf Verlangen der zuständigen Behörden vorlegen.
Erläuterungen: - a) Die Ausnahmeregelung für die Quarantäne gilt für Argentinier, die im Ausland wohnen und aus irgendeinem Grund einreisen. b) Sie gilt nicht für die direkten Verwandten von Argentiniern, die im Ausland wohnen und in Begleitung einreisen. c) Es wird betont, dass jede Person, die nicht vollständig geimpft ist, mit Ausnahme von Minderjähriger, unter Quarantäne gestellt werden muss.
Eine Mitwirkung des Konsulats ist nicht notwendig.
Gruppe 2: Nicht ansässige Staatsangehörige anderer Staaten, die für die Einreise nach Argentinien als Touristen kein Visum benötigen:
- Nicht in Deutschland ansässige Staatsangehörige, die ihre Staatsangehörigkeit mit dem entsprechenden Reisepass nachweisen können, dürfen aufgrund geltender bilateraler Abkommen für einen Zeitraum von 90 (NEUNZIG) Tagen zu touristischen Zwecken oder zur Ausübung einer unentgeltlichen Tätigkeit (OCDE) nach Argentinien einreisen, sofern sie über eine vollständige Bescheinigung über die Impfung gegen COVID 19 verfügen und seit der letzten Dosis 14 (VIERZEHN) Tage vergangen sind. Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erkundigen Sie sich bitte beim Konsulat, ob Sie für die Einreise ein Visum benötigen.
- Bei Minderjährigen eine ordnungsgemäß apostillierte Geburtsurkunde, die die direkte Verbindung zu den Eltern belegt;
- Reservierung von Hin- und Rückflugtickets;
- Elektronische eidesstattliche Erklärung;
- PCR innerhalb von 72 Stunden vor einer internationalen Reise mit negativem Ergebnis für COVID 19;
- Bescheinigung über die Impfung gegen COVID 19 vollständig und 14 (VIERZEHN) Tage seit der letzten Dosis (MUSS vorhanden sein, sonst NICHT EINTRITT möglich).
- eine Reiseversicherung, die ausdrücklich auch die Versorgung durch COVID 19 abdeckt;
- Installation der CUIDAR-App innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in das Land
- Erfüllung der zusätzlichen von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen
- Alle Reisenden müssen die Quarantäne von SIEBEN (7) Tagen ab der Ankunft in Argentinien einhalten.
- Einreise von Minderjährigen unter 18 Jahren: Minderjährigen ohne vollständigen Impfschutz, dürfen ebenfalls einreisen und sind von der Quarantäne befreit. Es wird empfohlen, dass Minderjährige in dieser Situation in den ersten SIEBEN (7) Tagen nach ihrer Ankunft im Land nicht an Gruppenaktivitäten teilnehmen oder Gruppen- oder Massenveranstaltungen besuchen.
- Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.argentina.gob.ar/interior/migraciones/ddjj-migraciones
Quarantänebefreiung für nicht ansässige Staatsangehörige anderer Staaten (GRUPPE 2) unter der Voraussetzung, dass sie 1) den Impfplan 14 (VIERZEHN) Tage vor ihrer Einreise in das Land abgeschlossen haben. 2) Zusätzlich zu dem PCR-Test, der am Herkunftsort innerhalb von 72 (zweiundsiebzig) Stunden vor der Einschiffung durchgeführt wird, muss zwischen dem fünften und siebten Tag, gerechnet ab der Ankunft im Land, 1 (EIN) PCR-Test durchgeführt werden, dessen Ergebnis negativ sein muss. ) 10 (Zehner) Tage lang extreme Präventivmaßnahmen zu ergreifen, wobei es verboten ist, an Massenveranstaltungen teilzunehmen oder den kollektiven Landtransport zu benutzen, außer in den ausdrücklich genehmigten Situationen. e) einen Impfnachweis in der Anwendung "My Argentina" zu haben, wenn die Impfung in der Argentinischen Republik durchgeführt wurde. Wer im Ausland geimpft wurde, muss sich den Nachweis von dem Land, in dem die Impfung durchgeführt wurde, bestätigen lassen. f) Den Impfnachweis auf Verlangen der zuständigen Behörden vorlegen. g) c) Es wird betont, dass jede Person, die nicht vollständig geimpft ist, mit Ausnahme von Minderjähriger, unter Quarantäne gestellt werden muss.
Sie brauchen die Konsularabteilung nicht einzuschalten, solange Sie eine Bescheinigung über einen vollständigen Impfplan vorlegen können. Andernfalls müssen Sie sich an das Konsulat wenden, um eine Einreisegenehmigung zu erhalten, die nur für Einreisen aus anderen als touristischen Gründen erteilt wird.
Staatsangehörige anderer Staaten, die keinen Impfpass haben und zu touristischen Zwecken reisen möchten, können nicht einreisen.
Gruppe 3: Nicht ansässige Staatsangehörige anderer Staaten, die nicht vollständig geimpft gegen COVID 19 (Bescheinigung) sind und nicht zu touristischen Zwecken einreisen möchten (Familienbesuch, Arbeit, Geschäft, Studium/Ausbildung, Sportler).
Diejenigen, die in diese Kategorie fallen, sollten eine E-Mail an cbonn@mrecic.gov.ar senden, in der sie ihre Situation schildern und um Belege für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung bitten, die ihre Einreise ermöglicht. Die Kosten für das Zertifikat betragen 80 EUR.
Gruppe 4: Luftfrachtführer oder Besatzungsmitglieder jeglicher Nationalität:
- Elektronische eidesstattliche Erklärung;
- Reiseversicherung, die ausdrücklich die Deckung von COVID 19 einschließt;
- Installation der CUIDAR-App innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in das Land;
- Erfüllung der zusätzlichen von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen;
Eine Mitwirkung des Konsulats ist nicht notwendig.
Gruppe 5: Staatsangehörige anderer Staaten, die im Transit in andere Länder angemeldet sind und sich weniger als 24 Stunden auf dem internationalen Flughafen aufhalten:
- Elektronische eidesstattliche Erklärung;
- PCR innerhalb von 72 Stunden vor einer internationalen Reise mit negativem Ergebnis für COVID 19;
- Eine Reiseversicherung, die ausdrücklich auch den Schutz von COVID 19 einschließt;
- Installation der CUIDAR-App innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in das Land
- Erfüllung der zusätzlichen von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen
Eine Mitwirkung des Konsulats ist nicht notwendig.
Gruppe 6: Staatsangehörige anderer Staaten, die eine Arbeits- oder Handelstätigkeit ausüben, eine offizielle diplomatische Mission erfüllen, an Sportveranstaltungen teilnehmen oder ihre Familie mit argentinischen Staatsangehörigen oder Einwohnern zusammenführen wollen (ständige Niederlassung - Dauervisum -):
EINE SOLCHE GENEHMIGUNG IN BEZUG AUF GRUPPE 5 ERFORDERT EINE VORHERIGE BEARBEITUNG. Wenden Sie sich bitte an das Konsulat cbonn@mrecic.gov.ar ), um Informationen über die Voraussetzungen und Verfahren zu erhalten.
IV.- Elektronische eidesstattliche Erklärung (DDJJE)
Um die DDJJE auszufüllen, klicken Sie hier;
- Es wird empfohlen, sie rechtzeitig auszufüllen. Das System sendet eine Bestätigungs-E-Mail. Es braucht eine gewisse Zeit, bis es ankommt;
- Argentinische Staatsbürger: Es wird empfohlen, das Datum der Ausstellung der DNI / des Reisepasses mit dem Datum des letzten bearbeiteten Dokuments (entweder DNI oder Reisepass) anzugeben;
- Die Konsularabteilung kann keine technischen Probleme lösen.
V. - PCR-Analyse
- Sie ist für argentinische Staatsbürger und Staatsangehörige anderer Staaten mit Wohnsitz in Argentinien, die nach Argentinien einreisen, ab einem Alter von sechs (6) Jahren vorgeschrieben. Personen unter sechs Jahren, die in Begleitung von Erwachsenen in das Staatsgebiet einreisen, die den diagnostischen Test mit negativem Ergebnis auf COVID 19 bestätigen, sind von der Isolierung gemäß Artikel 7° des Dekrets Nr. 260 vom 12. März 2020 und seiner Änderungen befreit.
- Ausnahmen:
a) Beförderer und Besatzungsmitglieder;
b) Personen, die innerhalb von 90 Tagen vor der Einreise eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, brauchen für die Einreise keinen negativen PCR-Test vorzulegen. Sie müssen stattdessen die Ergebnisse der diagnostischen SARS-CoV-2-Tests nachweisen und die ärztliche Gesundschreibung mehr als zehn Tage nach der Diagnose hinzufügen.
- Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse nach der Kostenübernahme für den PCR-Test zu erkundigen;
- Die Verordnungen enthalten keine Angaben zur Probenextraktionsmethode für PCR-Tests;
- Ist der Befund in einer Fremdsprache verfasst, muss eine inoffizielle Übersetzung ins Spanische beigefügt werden;
- Wenn der PCR-Test am Herkunftsort durchgeführt wurde und der Flug verspätet ist, ist eine Verlängerung des Testergebnisses um 24 Stunden zulässig, die danach nur verlängert werden kann, wenn das Luftfahrtunternehmen die Rückverfolgbarkeit und Isolierung der Fluggäste während dieses längeren Zeitraums gewährleistet.
VI.- Reiseversicherung
Von argentinischen Staatsbürgern oder in Argentinien ansässigen anderen Staatsangehörigen muss keine Reiseversicherung vorgelegt werden.
In allen anderen Fällen ist sie Pflicht.
Es wird empfohlen, sich mit der Krankenkasse / Reiseversicherung in Verbindung zu setzen und ein Schreiben zu beantragen, aus dem hervorgeht, dass der Versicherungsschutz die Argentinische Republik einschließt, einschließlich Krankenhausaufenthalt und ggf. Isolierung wegen COVID 19, und während des gesamten Aufenthalts keine Ausschlüsse oder Einschränkungen bestehen.
VII.- Beantragung des argentinischen Passes
- Wenn Sie argentinischer Staatsbürger sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Termin per E-Mail bei dem Konsulat cbonn@mrecic.gov.ar beantragen.
VIII. - Apostillen - für Reisende der Gruppe 2
- Wenn die Urkunden (Geburts-, Heirats- und Lebenspartnerschaftsurkunden), die die Verbindung belegen, NICHT argentinischer Herkunft sind, müssen sie entsprechend mit einer Apostille versehen werden.
- Das argentinische Konsulat versieht weder ausländische Dokumente mit einer Apostille, noch darf es bei den deutschen Behörden tätig werden.
IX.- CUIDAR-App
- Sie ist notwendig, sobald sich der Reisende in Argentinien befindet. Er muss sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise in das Land anmelden.
- Dieses Konsulat kann keine technischen Probleme im Zusammenhang mit der App lösen.
X.- Reisegenehmigungen und Regelungen in einzelnen Provinzen
Diese Informationen können Sie auf der Seite des Verkehrsministeriums der Argentinischen Republik unter folgendem Link abrufen:
https://www.argentina.gob.ar/transporte