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VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINREISE IN DIE ARGENTINISCHE REPUBLIK

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINREISE IN DIE ARGENTINISCHE REPUBLIK

  • Informationen aktualisiert am 01.07.2021
  • Es wird empfohlen, die folgenden Informationen sorgfältig zu lesen:

Generelle Bestimmungen:

  • Aussetzung der Anwendung des Tourismus-Pilotprogramms im Großraum Buenos Aires, das die Einreise von Staatsangehörigen der Nachbarländer oder von dort ansässigen Personen zu touristischen Zwecken erlaubt.
  • Aussetzung der bereits erteilten Fluggenehmigungen von und nach dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Brasilien, Chile und Mexiko. Das Verkehrsministerium kann die Liste der Länder mit vorheriger Zustimmung der nationalen Gesundheitsbehörde erweitern.

I.- Wer darf nach Argentinien einreisen?

Gruppe 1: Argentinische Staatsangehörige sowie Staatsangehörige anderer Staaten mit Wohnsitz in Argentinien.

Gruppe 2: Beförderer oder Besatzungsmitglieder jeder Staatsangehörigkeit.

Gruppe 3: Staatsangehörige anderer Staatsangehörige auf der Durchreise in andere Staaten mit einem Transitaufenthalt auf dem internationalen Flughafen von weniger als 24 Stunden.

Gruppe 4: Staatsangehörige anderer Staaten, die von der argentinischen Einwanderungsbehörde die ausdrückliche Genehmigung bekommen haben, eine Arbeit oder gewerbliche Tätigkeit auszuüben, einer offiziellen diplomatischen Mission nachzukommen, an Sportveranstaltungen teilzunehmen oder zur Familienzusammenführung mit Argentiniern oder in Argentinien ansässigen Personen.

Wichtig: Wer nicht zu einer der sechs aufgelisteten Gruppen gehört, darf derzeit nicht in die Argentinischen Republik einreisen.

II.- Allgemeines

  • Es liegt in der Verantwortung eines jeden Bürgers, seine argentinischen Papiere auf dem neuesten Stand zu halten.
  • Es liegt in der Verantwortung jedes Passagiers, der Fluggesellschaft und den Einwanderungsbeamten in der Argentinischen Republik alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Sollte eine dieser Unterlagen fehlen, wird die Fluggesellschaft die Mitnahme auf dem gebuchten Flug verweigern.
  • Dieses Konsulat erteilt weder Auskünfte noch Empfehlungen bezüglich Laboren, die PCR-Analysen durchführen, Rechtsanwälten, Notaren, Kranken- und/oder Reiseversicherungen usw.
  • Dieses Konsulat kann keine technischen Probleme im Zusammenhang mit der elektronischen eidesstattlichen Erklärung (DDJJ) oder der CUIDAR-App lösen.

III.- Anforderungen - einzureichende Dokumentation (beim Boarding)

Gruppe 1: Argentinische Staatsangehörige sowie Staatsangehörige anderer Staaten mit Wohnsitz in Argentinien:

  • elektronische eidesstattliche Erklärung
  • PCR-Test innerhalb der 72 Stunden vor der internationalen Reise mit negativem COVID 19-Testergebnis
  • Installation der CUIDAR App innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise in das Land
  • Die Fluggesellschaften verlangen von argentinischen Staatsbürgern einen gültigen argentinischen Reisepass.
  • Ansässige Staatsangehörige anderer Staaten müssen beim Reiseantritt einen gültigen DNI (Documento Nacional de Identidad) für Ausländer vorlegen.
  • Erfüllung der zusätzlichen, von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen

Eine Mitwirkung des Konsulats ist nicht notwendig.

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Gruppe 2: Beförderer oder Besatzungsmitglieder jeder Staatsangehörigkeit

  • elektronische eidesstattliche Erklärung
  • Reiseversicherung mit ausdrücklichem COVID 19-Schutz
  • Instalar la App CUIDAR, dentro de las 48 hs. siguientes al ingreso al país.
  • Erfüllung der zusätzlichen, von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen

Eine Mitwirkung des Konsulats ist nicht notwendig.

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Gruppe 3: Staatsangehörige anderer Staaten auf der Durchreise in andere Staaten mit einem Transitaufenthalt auf dem internationalen Flughafen von weniger als 24 Stunde:

  • elektronische eidesstattliche Erklärung
  • negativer COVID 19-PCR-Test innerhalb der 72 Stunden vor der internationalen Reise
  • Reiseversicherung mit ausdrücklichem COVID 19-Schutz
  • Installation der CUIDAR-App innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in das Land.
  • Erfüllung der zusätzlichen, von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen.

Eine Mitwirkung des Konsulats ist nicht notwendig.

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Gruppe 4: Staatsangehörige anderer Staaten, die von der argentinischen Einwanderungsbehörde die ausdrückliche Genehmigung bekommen haben, eine Arbeit oder gewerbliche Tätigkeit auszuüben, einer offiziellen diplomatischen Mission nachzukommen, an Sportveranstaltungen teilzunehmen oder zur Familienzusammenführung mit Argentiniern oder in Argentinien ansässigen Personen:

EINE SOLCHE GENEHMIGUNG BEZÜGLICH GRUPPE 5 ERFORDERT EIN VORHERIGES VERFAHREN. Für Informationen über Anforderungen und Verfahren ist das Konsulat unter cbonn@mrecic.gov.ar zu kontaktieren.

IV.- Elektronische eidesstattliche Erklärung (DDJJE)

  • Die elektronische eidesstaatliche Erklärung (DDJJE) ist unter folgendem Link auszufüllen: https://ddjj.migraciones.gob.ar/app/
  • Es wird empfohlen, die Erklärung rechtzeitig auszufüllen. Das System sendet eine Bestätigungs-E-Mail, die mit Verzögerung eintrifft.
  • Für argentinische Staatsbürger: Es wird empfohlen, im Feld "Ausstellungsdatum des DNI / Reisepasses" das Datum einzutragen, das im zuletzt bearbeiteten Dokument erscheint (entweder im DNI oder im Reisepass).
  • Das Konsulat kann keine technischen Probleme lösen.

V.- PCR-Test

  • Der PCR-Test muss innerhalb der 72 Stunden vor einer internationalen Reise durchgeführt werden.
  • Der Test ist für argentinische Staatsbürger und Einwohner, die nach Argentinien einreisen, ab dem sechsten (6.) Lebensjahr vorgeschrieben. Personen unter sechs Jahren, die in das nationale Territorium einreisen, müssen von Erwachsenen begleitet werden, die den diagnostischen Test mit negativem Ergebnis für COVID 19 bescheinigen.
  • Ausnahmen:

    • Fernfahrer und Besatzungsmitglieder;

    •  Diejenigen Personen, die in den 90 Tagen vor der Einreise ins Land COVID-19 vorweisen konnten, was durch ein Labor bestätigt wurde, müssen den negativen PCR-Test für die Einreise nicht vorweisen. Zu diesem Zweck müssen sie die Ergebnisse der diagnostischen Tests für SARS-CoV-2 akkreditieren und die medizinische Entlassung mehr als zehn Tage nach der Diagnose hinzufügen.

  • Es wird empfohlen, dass Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um die Kostenübernahme für PCR-Tests zu klären;

  • In den Vorschriften ist die Methode der Probenextraktion für die PCR-Analyse nicht spezifiziert;

  • Falls in einer Fremdsprache geschrieben, muss eine Übersetzung ins Spanische beigefügt werden;

  • Wenn der PCR-Test am Herkunftsort durchgeführt wurde und der Flug verspätet ist, ist es erlaubt, die Gültigkeitsdauer des Testergebnisses um 24 Stunden zu verlängern, sofern die Fluggesellschaft die Rückverfolgbarkeit und Isolierung der Passagiere während dieses längeren Zeitraums garantiert.

  • Einmal in Argentinien angekommen, muss der Passagier auf eigene Kosten zwei neue Tests machen: einen bei der Ankunft in Ezeiza und einen weiteren nach 7 Tagen. Keiner dieser Tests entbindet von der Verpflichtung zur Durchführung einer Quarantäne.

VI.- Reiseversicherung

Von argentinischen Staatsbürgern oder in Argentinien ansässigen anderen Staatsangehörigen muss keine Reiseversicherung vorgelegt werden.
  • In allen anderen Fällen ist sie Pflicht.
  • Es wird empfohlen, sich mit der Krankenkasse / Reiseversicherung in Verbindung zu setzen und eine Bestätigung des Versicherungsschutzes bei Reisen in die Argentinische Republik anzufordern, die auch eventuelle Krankenhausaufenthalt und bzw. Quarantänen aufgrund einer COVID-19 Erkrankung während des gesamten Aufenthalts einschließt.

VII.- Beantragung des argentinischen Reisepasses

  • Wenn Sie argentinischer Staatsbürger sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Termin unter der folgenden E-Mail-Adresse vereinbaren: consular.cbonn@mrecic.gov.ar oder an das Konsulat, das Ihrem Wohnsitz entspricht (siehe Link)

VIII.- Apostillen - für Reisende der Gruppe 2

  • Wenn die Urkunden (Geburts-, Heirats- und Lebenspartnerschaftsurkunden), die die Verbindung belegen, NICHT argentinischer Herkunft sind, müssen sie entsprechend mit einer Apostille versehen werden.
  • Das argentinische Konsulat stellt grundsätzlich auf ausländischen Dokumenten keine Apostillen aus, noch darf es bei den deutschen Behörden tätig werden.

IX.- CUIDAR-App

  • Sie ist notwendig, sobald sich der Reisende in Argentinien befindet. Er muss sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise in das Land anmelden.
  • Dieses Konsulat kann keine technischen Probleme im Zusammenhang mit der App lösen.

X.- Reisegenehmigungen und Regelungen in einzelnen Provinzen

  • Diese Informationen können Sie auf der Seite des Verkehrsministeriums der Argentinischen Republik unter folgendem Link abrufen:

 https://www.argentina.gob.ar/transporte

 

 

Updated date: 07/07/2021