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VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINREISE IN DIE ARGENTINISCHE REPUBLIK

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINREISE IN DIE ARGENTINISCHE REPUBLIK

 
  • Informationen aktualisiert am 01.03.2021
  • Es wird empfohlen, die folgenden Informationen sorgfältig zu lesen.

I.- Wer darf nach Argentinien einreisen?

Gruppe 1: Argentinische Staatsangehörige sowie Staatsangehörige anderer Staaten mit Wohnsitz in Argentinien.

Gruppe 2: Direkte Familienangehörige eines argentinischen Staatsbürgers und Staatsangehörige anderer Staaten, mit Wohnsitz in der Argentinischen Republik, die für die Einreise nach Argentinien kein Visum benötigen (enthält auch Bestimmungen für binationale Paare)

Gruppe 3: Beförderer oder Besatzungsmitglieder jeder Staatsangehörigkeit.

Gruppe 4: Staatsangehörige anderer Staaten auf der Durchreise in andere Staaten mit einem Transitaufenthalt auf dem internationalen Flughafen von weniger als 24 Stunden

Gruppe 5: Staatsangehörige anderer Staaten, die von der argentinischen Einwanderungsbehörde die ausdrückliche Genehmigung bekommen haben, eine Arbeit oder gewerbliche Tätigkeit auszuüben, einer offiziellen diplomatischen Mission nachzukommen, an Sportveranstaltungen teilzunehmen oder zur Familienzusammenführung mit Argentiniern oder in Argentinien ansässigen Personen

Wichtig: Wer nicht zu einer der sechs aufgelisteten Gruppen gehört, darf nicht in die Argentinischen Republik einreisen.

II.- Allgemeines

  • Es liegt in der Verantwortung eines jeden Bürgers, seine argentinischen Papiere auf dem neuesten Stand zu halten.
  • Es liegt in der Verantwortung jedes Passagiers, der Fluggesellschaft und den Einwanderungsbeamten in der Argentinischen Republik alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Sollte eine dieser Unterlagen fehlen, wird die Fluggesellschaft die Mitnahme auf dem gebuchten Flug verweigern.
  • Dieses Konsulat erteilt weder Auskünfte noch Empfehlungen bezüglich Laboren, die PCR-Analysen durchführen, Rechtsanwälten, Notaren, Kranken- und/oder Reiseversicherungen usw.
  • Dieses Konsulat kann keine technischen Probleme im Zusammenhang mit der elektronischen eidesstattlichen Erklärung (DDJJ) oder der CUIDAR-App lösen.

III.- Anforderungen - einzureichende Dokumentation

Gruppe 1: Argentinische Staatsangehörige sowie Staatsangehörige anderer Staaten mit Wohnsitz in Argentinien:

  • elektronische eidesstattliche Erklärung
  • PCR-Test innerhalb der 72 Stunden vor der internationalen Reise mit negativem COVID 19-Testergebnis
  • Installation der CUIDAR App innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise in das Land.
  • Die Fluggesellschaften verlangen von argentinischen Staatsbürgern einen gültigen argentinischen Reisepass..
  • Ansässige Staatsangehörige anderer Staaten müssen beim Reiseantritt einen gültigen DNI für Ausländer vorlegen
  • Erfüllung der zusätzlichen, von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen

Eine Mitwirkung des Konsulats ist nicht notwendig.

Gruppe 2: Direkte Familienangehörige eines argentinischen Staatsbürgers und Staatsangehörige anderer Staaten, mit Wohnsitz in der Argentinischen Republik, die für die Einreise nach Argentinien kein Visum benötigen:

  • entsprechend mit Apostille versehene Geburts-, Heirats- oder Partnerschafts-urkunde zum Nachweis der direkten Verbindung zu einem argentinischen Staatsbürger oder einem ansässigen Staatsangehörigen eines anderen Staates
  • Kopie des argentinischen DNI oder des DNI für in Argentinien wohnhafte andere Staatsangehörige des zu besuchenden Familienmitglieds
  • Buchung von Flugtickets für Hin- und Rückreise
  • formloser Antrag, in dem die Notwendigkeit der Reise, das Datum der Hin- und Rückreise, der Aufenthaltsort und alle anderen relevanten Informationen kurz erläutert werden
  • elektronische eidesstattliche Erklärung
  • negativer COVID 19-PCR-Test innerhalb der 72 Stunden vor der internationalen Reise
  • Reiseversicherung mit ausdrücklichem COVID 19-Schutz
  • Installation der CUIDAR-App innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in das Land
  • Erfüllung der zusätzlichen, von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen
  • Für binationale Paare: Sie müssen zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen und anstelle der Heiratsurkunde eine notarielle Urkunde vorlegen, in der zwei Zeugen die eheähnliche Beziehung bestätigt. Wenn ein Teil des Paares in Argentinien und das andere in Deutschland ist, muss jede Person eine notarielle Urkunde vorlegen. Die von einem argentinischen Notar erstellten Urkunden müssen vom jeweiligen Notarkollegium legalisiert werden. Diejenigen, die vor einem ausländischen Notar erstellt wurden, müssen die entsprechende Apostille bzw. Legalisierung haben.

Eine Mitwirkung des Konsulats ist nicht notwendig.

WICHTIG: Staatsanghörige anderer Staaten, die gemäß der Bestimmung NDM 3763/2020 vorübergehend einreisen, um Verwandte zu besuchen, zahlen bei der Ankunft eine Gebühr von 9.000 ARS (Argentinische Pesos) pro Person, wie im Artikel 1, Absatz m) des Dekrets 865/2019 festgelegt.

Gruppe 3: Ausrangieren

Gruppe 4: Beförderer oder Besatzungsmitglieder jeder Staatsangehörigkeit

  • elektronische eidesstattliche Erklärung
  • Reiseversicherung mit ausdrücklichem COVID 19-Schutz
  • Instalar la App CUIDAR, dentro de las 48 hs. siguientes al ingreso al país.
  • Erfüllung der zusätzlichen, von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen

Eine Mitwirkung des Konsulats ist nicht notwendig.

Gruppe 5: Staatsangehörige anderer Staaten auf der Durchreise in andere Staaten mit einem Transitaufenthalt auf dem internationalen Flughafen von weniger als 24 Stunde:

  • elektronische eidesstattliche Erklärung
  • negativer COVID 19-PCR-Test innerhalb der 72 Stunden vor der internationalen Reise
  • Reiseversicherung mit ausdrücklichem COVID 19-Schutz
  • Installation der CUIDAR-App innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in das Land.
  • Erfüllung der zusätzlichen, von den Provinzen und Gemeinden des Bestimmungsorts des Reisenden gestellten Anforderungen.

Eine Mitwirkung des Konsulats ist nicht notwendig.

Gruppe 6: Staatsangehörige anderer Staaten, die von der argentinischen Einwanderungsbehörde die ausdrückliche Genehmigung bekommen haben, eine Arbeit oder gewerbliche Tätigkeit auszuüben, einer offiziellen diplomatischen Mission nachzukommen, an Sportveranstaltungen teilzunehmen oder zur Familienzusammenführung mit Argentiniern oder in Argentinien ansässigen Personen:

EINE SOLCHE GENEHMIGUNG BEZÜGLICH GRUPPE 6 ERFORDERT EIN VORHERIGES VERFAHREN.Für Informationen über Anforderungen und Verfahren ist das Konsulat unter cbonn@mrecic.gov.ar zu kontaktieren

IV.- Elektronische eidesstattliche Erklärung (DDJJE)

  • Die elektronische eidesstaatliche Erklärung (DDJJE) ist unter folgendem Link auszufüllen: https://ddjj.migraciones.gob.ar/app/
  • Es wird empfohlen, die Erklärung rechtzeitig auszufüllen. Das System sendet eine Bestätigungs-E-Mail, die mit Verzögerung eintrifft.
  • argentinische Staatsbürger: Es wird empfohlen, im Feld "Ausstellungsdatum des DNI / Reisepasses" das Datum einzutragen, das im zuletzt bearbeiteten Dokument erscheint (entweder im DNI oder im Reisepass).
  • Das Konsulat kann keine technischen Probleme lösen..

V.- PCR-Test

  • Der PCR-Test muss innerhalb der 72 Stunden vor einer internationalen Reise durchgeführt werden.
  • Er ist für alle Reisenden Pflicht.
  • Der PCR-Test ist nicht erforderlich für Kinder bis zum Alter von SECHS (6) Jahren. Diese Kinder müssen aber die in Artikel 7 des Erlasses 260/2020 festgelegte Isolierung einhalten, es sei denn, sie reisen in Begleitung von Erwachsenen in das Land ein, die den oben genannten PCR-Test vorgelegt haben.
  • Der PCR-Test ist für argentinische Staatsbürger und Ansässige, die ab dem 8. Januar 2021 nach 0 Uhr (argentinische Uhrzeit) in Argentinien einreisen, Pflicht. Vor diesem Datum können Reisende wählen, ob sie 1) den PCR-Test vorlegen oder ob sie 2) die in Artikel 7 des Erlasses 260/2020 festgelegte Isolierung durchführen, sobald sie in Argentinien angekommen sind, ohne sich davon durch eine spätere Diagnose oder einen Test auf COVID-19 bei ihrer Ankunft im Land befreien zu können.

a) Personen, die innerhalb von 90 Tagen vor der Einreise eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, brauchen für die Einreise keinen negativen PCR-Test vorzulegen. Sie müssen stattdessen die Ergebnisse der diagnostischen SARS-CoV-2-Tests nachweisen und die ärztliche Gesundschreibung mehr als zehn Tage nach der Diagnose hinzufügen.

b)Argentinier oder im Land ansässige andere Staatsangehörige, die über den Landweg einreisen, und sich dafür entscheiden, keinen PCR einzureichen und die in Artikel 7 des Erlasses Nr. 260/20 und seinen Änderungen festgelegte Isolierung einzuhalten, müssen ein Transportmittel benutzen, das möglichst kein Sammelverkehrsmittel ist. In diesem Fall wird ihnen zur Kenntnis gegeben, dass ihre Daten zur Überprüfung der Einhaltung der angegebenen Isolierung an die Behörden des Zielortes übermittelt werden. DIESE AUSNAHME GILT NICHT FÜR EINREISEN VOM FLUGHAFEN EZEIZA.

  • bei Einreisen auf dem Luft- und Seeweg ist ein negativer PCR-Test Pflicht.
  • Der Test muss vor der Reise durchgeführt werden. Er kann nicht nach der Ankunft in Argentinien erfolgen.
  • Es wird empfohlen, sich mit der Krankenkasse zwecks Prüfung der Kostenübernahme für den PCR-Test in Verbindung zu setzen.
  • In den Vorschriften werden die Methoden der Probenentnahme für den PCR-Test nicht spezifiziert.

VI.- Reiseversicherung

  • Von argentinischen Staatsbürgern oder in Argentinien ansässigen anderen Staatsangehörigen muss keine Reiseversicherung vorgelegt werden.
  • In allen anderen Fällen ist sie Pflicht.
  • Es wird empfohlen, sich mit der Krankenkasse / Reiseversicherung in Verbindung zu setzen und ein Schreiben zu beantragen, aus dem hervorgeht, dass der Versicherungsschutz die Argentinische Republik einschließt, einschließlich Krankenhausaufenthalt und ggf. Isolierung wegen COVID 19, und während des gesamten Aufenthalts keine Ausschlüsse oder Einschränkungen bestehen.

VII.- Beantragung des argentinischen Reisepasses

  • Wenn Sie argentinischer Staatsbürger sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Termin unter der folgenden E-Mail-Adresse vereinbaren: consular.cbonn@mrecic.gov.ar

VIII.- Apostillen - für Reisende der Gruppe 2

  • Wenn die Urkunden (Geburts-, Heirats- und Lebenspartnerschaftsurkunden), die die Verbindung belegen, NICHT argentinischer Herkunft sind, müssen sie entsprechend mit einer Apostille versehen werden.
  • Das argentinische Konsulat versieht weder ausländische Dokumente mit einer Apostille, noch darf es bei den deutschen Behörden tätig werden.

IX.- CUIDAR-App

  • Sie ist notwendig, sobald sich der Reisende in Argentinien befindet. Er muss sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise in das Land anmelden.
  • Dieses Konsulat kann keine technischen Probleme im Zusammenhang mit der App lösen

X.- Reisegenehmigungen und Regelungen in einzelnen Provinzen

  • Diese Informationen können Sie auf der Seite des Verkehrsministeriums der Argentinischen Republik unter folgendem Link abrufen:

 https://www.argentina.gob.ar/transporte

Post date: 25/02/2021