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Visum für Schüleraustausch (Visa para intercambio estudiantil)

Konsularisches

Schüleraustausch / Intercambio estudiantil

Bei Interesse an einem Schüleraustausch, das die Teilnahme an einem Programm beinhaltet, welches meist (nicht zwingend) durch eine Austauschorganisation organisiert und betreut wird, müssen folgende Schritte beachtet werden:

Der Schüler / die Schülerin erhält ein Visum für die Zeit des Aufenthaltes in Argentinien, welches durch dieses Konsulat nach Genehmigung durch die argentinische Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Beantragung des Visums besteht aus dem Antrag selbst und im Falle von Minderjährigen aus einer Reiseerlaubnis (Venia de viaje) sowie einer Obhutübetragung der Eltern (Delegación de Custodia).

Folgende Unterlagen sind an das Konsulat im Vorfeld per Post zu übermitteln:

  • Kopie einer internationale Geburtsurkunde mit Apostille
  • Kopie eines Polizeilichen Führungszeugnises mit Apostille, sowie zusätzlich eine Übersetzung auf Spanisch (muss nicht offiziell sein). Das Original darf nicht älter als drei Monate alt sein, wenn der Schüler/die Schülerin älter als 16 Jahre alt ist und er/sie länger als sechs Monate in Argentinien sein wird.
  • Ein komplett ausgefülltes Antragsformular, hier zum Download (pdf)
  • ein Passbild
  • Kopie des gültigen Reisepasses (1. Seite) des Schülers (mindestens 12 Monate)
  • Kopien der Personalausweise der Eltern
  • Name und Adresse der Person, die in Argentinien die Obhut über das Kind übernehmen wird

Weiterhin muss ein Termin vereinbart werden, zu dem der Schüler/die Schülerin mit den Eltern im Konsulat vorsprechen muss. Bitte kontaktieren Sie daher rechtzeitig und mit etwas Vorlauf die konsularische Abteilung unter: 0228/2496288.

Für den Termin im Konsulat müssen alle Unterlagen (Internationale Geburtsurkunde, Polizeiliches Führungszeugnis, Ausweise) im Original vorgelegt werden. Außerdem erfolgt:

  1. die Vorlage des gültigen Reisepasses des Schülers / der Schülerin
  2. die Zahlung der Gebühren für das Schülervisum in Höhe von 280 EUR

WICHTIG: die Zahlung ist nur per EC-Karte möglich (keine Kreditkarte, keine Barzahlung)!

  1. beide Elternteile müssen die Reisegenehmigung und Obhutsübertragung in Anwesenheit des Konsuls unterschreiben.

Am Ende des Termins erfolgt die Ausstellung des Visum.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie das Konsulat im Vorfeld telefonisch unter 0228/2496288.

 

 

Updated date: 14/01/2021